Jugendliche machen meist schon mit 17 den Führerschein / 616 Bürgerinnen und Bürger mussten Fahrerlaubnis abgeben Kreis Borken.
Der Kreis Borken (pd). hat im vergangenen Jahr 7.277 Führerscheine neu ausgestellt oder erweitert, das sind 377 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Jugendlichen, die schon mit 17 hinters Lenkrad wollen, ist weiter gestiegen. 3.559 Mal erteilte die Führerscheinstelle des Kreises im vergangenen Jahr die Erlaubnis für das begleitete Fahren mit 17. Das bedeutet ein Plus von 6,8 Prozent. Im Jahr 2010 hatten 3.389 Jugendliche von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Kreispolizeibehörde und die Führerscheinstelle des Kreises sind sich einig, dass sich der „Führerschein mit 17“ seit seiner Einführung im Jahre 2005 bewährt hat. „Sowohl Verstöße gegen die Bedingungen des begleiteten Fahrens als auch Verkehrsverstöße werden bei dieser Gruppe ausgesprochen selten festgestellt“, erklärt Ludger Stienen, Leiter des Fachbereichs Verkehr beim Kreis Borken.
Keine Gedanken über ihre Fahrerlaubnis brauchen sich vorerst einige Verkehrssünder zu machen. Insgesamt 616 Kreisbürgerinnen und -bürgern ist im vergangenen Jahr der Führerschein entzogen worden. Das sind 87 mehr als im Vorjahr. Hauptgrund waren dabei Fahrten unter Einfluss von Alkohol bzw. Betäubungsmitteln. Sie waren in 288 Fällen Auslöser für den Entzug der „Fleppe“. Wegen sonstiger Delikte, das ist zum Beispiel Unfallflucht, sowie körperlicher, geistiger und charakterlicher Mängel mussten 239 Autofahrerinnen und -fahrer ihren Führerschein abgeben. 48 Mal überstanden Fahranfänger die Probezeit nicht und 41 Kreisbürgern wurden zu viele Punkte im Verkehrsregister in Flensburg zum Verhängnis.
Erfreulich dagegen ist, dass 412 Bürgerinnen und Bürgern ihren Führerschein zurückerhielten, nachdem sie ihre Kraftfahreignung wieder nachgewiesen hatten, zum Beispiel durch eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung.
Zum Thema: Führerscheinumtausch Bereits seit 1999 gibt es neue Führerscheine nur noch im praktischen Chipkarten-Format. Im vergangenen Jahr tauschten 2.328 Kreisbürger alte Exemplare ein, 126 weniger als im Jahr zuvor. Zwar sind die alten grauen und rosaroten „Lappen“ noch gültig, dennoch empfiehlt der Leiter des Fachbereichs Verkehr beim Kreis Borken, Ludger Stienen, den Wechsel. Zum einen ist die Führerscheinkarte sehr praktisch und handlich, zum anderen ist man mit dieser Karte im Ausland auf der sicheren Seite. „Die Führerscheinstelle macht Bürgern den Umtausch so unkompliziert wie möglich“, betont Stienen.
Der Umtausch kann in den Bürgerbüros der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei der Führerscheinstelle des Kreises Borken oder auch in den Nebenstellen in Ahaus (ehemaliges Kreishaus) und im Bocholter Rathaus beantragt werden. Erforderlich sind ein biometrisches Lichtbild und eine Unterschrift. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro. Sie kann bei der Antragstellung bar bezahlt werden. Nach etwa ein bis zwei Wochen steht die neue Karte dann zur Verfügung. Ein weiterer Grund, den alten Führerschein umzutauschen, sind neue Regelungen im Führerscheinwesen, die ab 2013 in Kraft treten. Führerscheine, die ab 2013 ausgestellt werden, sind nur noch längstens 15 Jahre gültig. Alle Führerscheine, die bis 2012 umgetauscht wurden, bleiben hingegen bis zum 19.01.2033 gültig. „Wer seinen alten Führerschein erst im kommenden Jahr umtauscht, muss sich deshalb auf eine kürzere Gültigkeit einstellen“, erklärt der Leiter der Führerscheinstelle, Otger Osterholt.
In diesem Zusammenhang weist die Führerscheinstelle ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die befristeten Führerscheine der alten Klasse 2 und Teilberechtigungen aus der alten Klasse 3 rechtzeitig zu verlängern sind. Altinhaber müssen sich spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres erstmals darum kümmern, danach alle fünf Jahre. Inhabern der seit 1999 gültigen Klassen C und D erteilen die Behörden die Fahrerlaubnis generell nur noch befristet für jeweils fünf Jahre. „Die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis ist zwar auf der Führerscheinkarte vermerkt“, so Osterholt. „Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Lkw- oder Busfahrern gar nicht bewusst ist, dass ihre Berechtigung abgelaufen ist und sie ohne Fahrerlaubnis fahren.“ Nähere Auskünfte erteilt die Führerscheinstelle unter Tel.: 02861/82-2035 oder 82-2037.
Zum Thema: Begleitetes Fahren ab 17
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss bei jeder Fahrt eine auf der Prüfbescheinigung namentlich benannte Person als Begleiter auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 hat die begleitende Person keine besondere Funktion. Ihre Aufgabe besteht darin, vor Antritt und während einer Fahrt dem Fahranfänger ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln.



























